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Externer Datenschutzbeauftragter

Datenschutzberatung und -management

Am 25. Mai 2018 trat die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Mit ihr kamen auf einen Großteil aller Betrieben weitreichende Änderungen zu. Datenschutz nimmt in jedem Unternehmen, in dem personenbezogene Daten verarbeitet werden, eine wesentliche Rolle ein. Zu diesen Daten zählen beispielsweise Name, Adresse, E-Mail, Geburtstag, Kontodaten, IP-Adressen und vieles mehr. Somit sind zahlreiche Unternehmen von der DSGVO betroffen – etwa Shop- und Webseitenbetreiber sowie viele Dienstleister. Um die Einhaltung des Datenschutzes sicherzustellen und zu überwachen, kommt in den allermeisten Fällen ein interner oder externer Datenschutzbeauftragter (DSB) zum Einsatz. Dabei kann es sich um eine natürliche Person wie auch um ein Unternehmen handeln.

 

Wer zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet ist, welche Funktionen dieser zu erfüllen hat und welche Konsequenzen die Nichteinhaltung der Datenschutzgesetze nach sich zieht erfahren Sie hier!

Aufgaben und Pflichten


Nach der DSGVO umfasst das Aufgabenfeld eines internen wie externen Datenschutzbeauftragten folgende Bereiche:

  • Aufklärung und Beratung von Unternehmen über bestehende datenschutzrechtliche Pflichten
  • Pflicht zur Kontrolle und Überwachung der Betriebsabläufe im Hinblick auf die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen
  • Analyse, Bewertung und Abnahme von neuen Unternehmensplanungen in Bezug auf datenschutzrechtliche Gesichtspunkte
  • Ansprechpartner für alle Mitarbeiter und Geschäftsführung im Unternehmen in allen Fragen zum Umgang mit Nutzer- und Kundendaten
  • Einblick und Führung sämtlicher Verarbeitungsverzeichnisse
  • Kommunikation mit Behörden
  • Regelmäßige Schulung der Angestellten in puncto Datenschutz

Brauchen Sie einen Datenschutzbeauftragten?


Sind in Ihrem Betrieb mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt, besteht die Pflicht zur Benennung eines betrieblichen oder externen Datenschutzbeauftragten. Das bedeutet, sobald personenbezogene Daten (auch anonymisiert) geschäftsmäßig erhoben und genutzt werden – zum Beispiel zum Zwecke der Übermittlung oder aufgrund von Markt- und Meinungsforschung – müssen Sie einen DSB stellen.

Automatisiert bezeichnet dabei alle Verarbeitungsvorgänge, die unter dem Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen stattfinden – etwa mithilfe von Computern oder Tablets. Bezüglich der Personenanzahl sind auch Teilzeitkräfte, Auszubildende, IT-Mitarbeiter oder Leihpersonal mitzuzählen! Wird der Bestellpflicht nicht nachgekommen oder die Datenschutzanforderungen nicht erfüllt, kann es teuer werden. Sanktionen und Bußgelder bis zu 2 % des gesamten weltweit erzielten Unternehmens-Jahresumsatzes oder bis zu 10 Millionen Euro können fällig werden.

 

Übrigens: Bei Datenschutzverstößen haftet nicht der externe Datenschutzbeauftragte, sondern in der Regel die Unternehmensführung. Denn schlussendlich verantwortet sie alle Entscheidungen, die zur Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgänge gefällt werden. Für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Fehlverhalten kann im Einzelfall aber auch der eingesetzte DSB zur Rechenschaft gezogen werden.

Externer Datenschutzbeauftragter


Ihre Vorteile:

  • Kalkulierbares Zeitmanagement
  • Aktuelles Fachwissen dank kontinuierlicher Weiterbildungen
  • Keine Kosten- und zeitintensive Einarbeitung eigener Mitarbeiter
  • Schnellere Akzeptanz der Vorschläge vom DSB beim Personal
  • Zügige Umsetzung erforderlicher Maßnahmen

 

Sie sind derzeit auf der Suche nach einem externen Datenschutzbeauftragten im Raum Aschaffenburg/Würzburg/Schweinfurt? Dann informieren Sie sich und nehmen Sie direkt Kontakt zu JANUS auf. Wir beraten Sie gerne!

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