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Ausbildung zum Brandschutzhelfer (m/w/d)

Für Ihr Unternehmen die Beste Absicherung im Brandfall!

In Deutschland ansässige Unternehmen sind nach §10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) dazu verpflichtet, gewisse Notfallmaßnahmen einzuleiten, um die Sicherheit der Beschäftigten jederzeit zu gewährleisten. Hierzu zählen unter anderem die Benennung von Ersthelfern, Evakuierungshelfern sowie Brandschutzhelfern.

Die Anzahl der erforderlichen Brandschutzhelfer ergibt sich aus den Arbeitsschutzregeln (Asr) A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" und ist abhängig von der Anzahl der Beschäftigten. Demnach müssen 5% der Belegschaft zu Brandschutzhelfern berufen und ausgebildet werden.

 

Wir unterstützen Sie gerne bei der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben! Unser Tüv-geprüfter Brandschutzbeauftragter schult Ihre Mitarbeitenden in Theorie und Praxis und bereitet sie so optimal auf den Ernstfall vor.

 

Erfahren Sie hier mehr über unsere exkulsiven Angebote

Das bieten wir Ihnen

  • Brandschutzhelferausbildung nach den Vorgaben der Asr A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" sowie der Dguv Information 205-023
  • Theoretische & praktische Schulung durch unseren Tüv-geprüften Brandschutzbeauftragten
  • Durchführung verschiedenster Löschübungen zur optimalen Vorbereitung auf den Ernstfall
  • Rechtskonformes Zertifikat für alle Teilnehmenden zur Verwendung in Ihrem Unternehmen
Janus-Sicherheit-Brandschutz

Allgemeine Aufgaben von Brandschutzhelfern

Brandschutzhelfer sind für die regelmäßige Prüfung von Brandschutzeinrichtungen, wie beispielsweise Rauchmelder und Löschanlagen, zuständig.

Zur Vorbereitung auf einen Ernstfall, führen sie außerdem regelmäßige Alarmübungen durch. Während eines Brandes leiten Brandschutzhelfer Maßnahmen zur Feuerbekämpfung ein und führen Rettungsmaßnahmen von Personen durch. Der Übergang zwischen Brandschutz- und Evakuierungshelfern ist daher fließend.

Inhalte unserer Brandschutzhelferausbildung

  • Grundzüge des Brandschutzes
  • Betriebliche Brandschutzorganisation
  • Gefahren durch Brände
  • Verhalten im Brandfall
  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • Durchführung praktischer Lösungübungen

Für wen ist die Ausbildung zum Brandschutzhelfer geeignet?

  • Mitarbeiter in Unternehmen
    Arbeitgeber sind gemäß §10 ArbSchG und der Dguv Information 205-023 dazu verpflichtet, mindestens 5% ihrer Belegschaft zu Brandschutzhelfern zu benennen.
  • Personen mit besonderen Aufgaben im Betrieb
    • Sicherheitsbeauftragte
    • Ersthelfer
    • Evakuierungshelfer
    • Schichtführer, Teamleiter oder Objektleiter
    • Mitarbeiter in besonders gefährdeten Bereichen (z.B. Lager, Produktion, Küche, Labor)
  • Selbstständige & Kleinunternehmer
  • Mitarbeiter in Schulen, Kitas, Pflegeeinrichtungen, Hotels, etc.
    In Bereichen mit erhöhter Verantwortung für schutzbedürftige Personen (z.B. Kinder, Kranke, Senioren, Gäste).
  • Personen mit Interesse an Sicherheitsthemen
    Jeder, der sich generell für den betrieblichen Arbeitsschutz oder Brandschutz interessiert oder jene, die zusätzliche Verantwortung übernehmen und sich intern weiterentwickeln möchten.

Unsere Angebote für Ihr Unternehmen

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