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Karriere: Der Beruf Sicherheitsdienstmitarbeiter/in

Heutzutage ist der Bedarf an qualifizierten Sicherheitsdienstmitarbeiter(inne)n enorm hoch. Aber was genau macht ein Sicherheitsdienstmitarbeiter?

DER BERUF:
SICHERHEITSDIENSTMITARBEITER/-IN

Seine Tätigkeit gestaltet sich recht abwechslungsreich: ob im Veranstaltungsschutz bei Einlasskontrollen, Streifengängen oder Schlichtung bei Streitigkeiten, im Werk- und Objektschutz bei der täglichen Betreuung der Kunden (Empfang, Fuhrparkverwaltung, etc.) oder während der nächtlichen Streifen, in denen er die Verantwortung für Verschluss und Unversehrtheit trägt.
Der Beruf wird heute immer wichtiger und ist gegenüber konjunkturellen Schwankungen am Arbeitsmarkt völlig unempfindlich. Während der Durchführung seiner Tätigkeit bewegt sich der Mitarbeiter im Rahmen der Jedermannsrechte. Er hat - im Gegensatz zu Polizeibeamten - keine hoheitlichen Befugnisse.
Um im Sicherheitsgewerbe arbeiten zu dürfen, sind vor allem folgende Anforderungen zwingend notwendig:

 

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Zuverlässigkeit (keine Einträge im polizeilichen Führungszeugnis)
  • Unterrichtungsverfahren oder Sachkundeprüfung nach §34a GewO

 

Die Fortbildung kann bei zugelassenen Bildungsträgern durchgeführt werden. Prüfungen werden jedoch ausschließlich von der zuständigen IHK (Industrie- und Handelskammer) abgenommen.
In der Gewerbeordnung §34a sind die Grundvoraussetzungen für die Zulassung und Ausübung in der Sicherheitsbranche für Unternehmen und deren Personal geregelt.
Weitere Informationen: http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/ 34a.html

DIE UNTERRICHTUNG NACH §34A GEWO

 

Ablauf / Voraussetzungen:

40 Unterrichtsstunden bei der IHK

Prüfung:

Verständniskontrolle

Inhalte:

Vermittlung von Grundzügen

  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Gewerberecht und Datenschutzrecht gemäß BGB
  • Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
  • Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste, Grundzüge der Sicherheitstechnik
  • Umgang mit Menschen, Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen

Einsatzfelder:

Einfache Bewachungstätigkeiten
Beispiel: Nächtliche Bewachung in befriedeten Besitztümern/ Objektschutz

SACHKUNDEPRÜFUNG NACH §34A GEWO

 

Ablauf / Voraussetzungen:

Es ist kein Lehrgang zwingend erforderlich, jedoch ratsam.
Empfehlung von uns: 80 Unterrichtsstunden bei einem zertifizierten Bildungsträger.

Prüfung:

schriftliche Prüfung (Multiple Choice) bei der IHK, bei der mind. 50 von 100 Punkten erreicht werden müssen. Anschließend mündliche Prüfung (circa 15 Minuten).

Inhalte:

Vermittlung von erweiterten Grundzügen

  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Gewerberecht und Datenschutzrecht gemäß BGB
  • Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
  • Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste
  • Umgang mit Menschen, Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen
  • Grundzüge der Sicherheitstechnik

Einsatzfelder:

Einfache und erweiterte Bewachungstätigkeiten

Beispiel: Kontrollgänge im öffentlichen Raum, Türsteher an einer Diskothek, Kaufhausdetektiv

TÄTIGKEITEN, DIE NUR MIT DER SACHKUNDEPRÜFUNG DURCHGEFÜHRT WERDEN DÜRFEN:

 

  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum
  • Ladendetektive
  • Gastgewerbliche Diskotheken (Doorman / Türsteher)
  • Leitender Mitarbeiter Asylunterkünfte
  • Leitender Mitarbeiter Großevents und Sportveranstaltungen
Sollten Sie weitere Fragen zum Einstieg in die Branche haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
 
Durch weiterführende interne Weiterbildungen bereiten wir Sie außerdem optimal auf das Einsatzgebiet bei unseren Kunden vor. Auch Weiterbildungsmöglichkeiten, wie die Geprüfte Schutz und Sicherheitskraft (IHK) stehen Ihnen bei uns im Unternehmen offen.

Ihr JANUS Sicherheitsdienst GmbH Team wünscht Ihnen viel Erfolg beim Einstieg in unsere Branche und freut sich über motivierten und qualifizierten Nachwuchs.
 
Zögern Sie nicht und bewerben sich bei uns!